Allgemeine Geschäftsbedingungen KNMvD, Version 2018, hinterlegt beim Zentralniederländischen Gericht unter der Nummer 22/2008
Artikel 1: Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Bedingungen die folgenden Bedeutungen:
Behandlungsvertrag: der (Auftrags-)Vertrag zwischen der Tierarztpraxis und dem Auftraggeber über die Durchführung tierärztlicher Behandlungen, die Abgabe und/oder Verabreichung von Medikamenten und/oder die Erteilung von Beratungen und/oder die Durchführung (tierärztlicher) Untersuchungen.
Kunde: der Besitzer und/oder Anbieter des Patienten, in dessen Namen die Tierarztpraxis den Behandlungsvertrag abschließt.
Schuldner: die Person, auf deren Namen die Rechnung der Tierarztpraxis ausgestellt ist.
Tierarzt: eine Person, die auf der Grundlage des (aktuellen) Tiergesetzes zur Ausübung der Veterinärmedizin zugelassen ist und im entsprechenden Register eingetragen ist, die Mitglied der Königlich Niederländischen Gesellschaft für Veterinärmedizin ist und die im Auftrag des Auftraggebers bietet tierärztliche Versorgung an, führt Handlungen aus und/oder liefert und/oder verkauft und/oder verabreicht in diesem Zusammenhang Arzneimittel und/oder erbringt sonstige tierärztliche Beratung und Dienstleistungen.
Tierarztpraxis: der/die Tierarzt(e) wie oben definiert sowie die Praxis, die der/die Tierarzt(e) unter Einsatz aller (Hilfs-)Personen durchführt/durchführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tierärzte, Laborassistenten usw., unabhängig davon, ob auf der Grundlage von einen Arbeitsvertrag. t)(de), gleich in welcher Rechtsform und/oder Zusammenarbeit.
Patient: das Tier, die Tiere oder die Tiergruppen, die der Kunde zur Behandlung anbietet und/oder das Tier, die Tiere oder die Tiergruppen, für die und/oder für die Medikamente geliefert und/oder verabreicht werden und/oder andere tierärztliche Ratschläge erteilt werden, gegeben und tierärztliche Leistungen erbracht werden.
Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, einschließlich Behandlungsverträge, zwischen der Tierarztpraxis und dem Kunden, bei denen die Tierarztpraxis Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art und unter jeglichem Namen an den Kunden liefert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. schriftlich. abgewichen ist.
2.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden von der Tierarztpraxis ausdrücklich zurückgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KNMvD, Version 2018, Seite 2 von 8
2.3 Zusätzliche und/oder abweichende Bedingungen gelten zwischen den Parteien nur, wenn die Tierarztpraxis diesen zusätzlichen und/oder abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Artikel 3: Zustandekommen einer Vereinbarung
3.1 Alle Angebote und sonstigen Äußerungen der Tierarztpraxis zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages sind unverbindlich, sofern von der Tierarztpraxis nicht schriftlich etwas anderes angegeben wurde.
3.2 Der zwischen der Tierarztpraxis und dem Auftraggeber abzuschließende Vertrag wird erst dann rechtsgültig, wenn der Vertrag von der Tierarztpraxis schriftlich bestätigt wurde oder wenn die Tierarztpraxis mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat und/oder die zu liefernden Arzneimittel. geliefert und/oder verabreicht hat.
3.3 Führt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages letztlich nicht zu einem endgültigen Vertrag, ist die Tierarztpraxis jederzeit dazu berechtigt, dem Auftraggeber sämtliche Kosten in Rechnung zu stellen, die der Tierarztpraxis für die Abgabe des Angebots entstanden sind.
3.4 Die Tierarztpraxis hat das Recht, den Abschluss eines Behandlungsvertrages hinsichtlich eines ihr zur Behandlung vorgelegten Patienten abzulehnen und/oder ihn nur unter bestimmten Bedingungen anzunehmen, wenn die Tierarztpraxis der Ansicht ist, dass die Behandlung des Patienten nicht oder völlig unzureichend ist, keine Aussicht auf Erfolg hat, es sei denn, dass die Tierarztpraxis aufgrund gesetzlicher und/oder verhaltens-/disziplinarischer Regelungen zur Behandlung des vorgestellten Patienten verpflichtet ist.
Artikel 4: Inhalt der Vereinbarung
4.1 Der zwischen der Tierarztpraxis und dem Auftraggeber geschlossene Behandlungsvertrag ist keine Erfolgsverpflichtung und führt lediglich zu einer Verpflichtung der Tierarztpraxis, tierärztliche Behandlung und/oder Beratung zu leisten und/oder zu liefern und/oder zu verabreichen Medikamente in diesem Zusammenhang.
4.2 Die Tierarztpraxis wird die im vorstehenden Absatz genannten Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und mit der von ihr erwarteten Sorgfalt durchführen.
4.3 Die Tierarztpraxis ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Behandlungsvertrages Dritter zu bedienen.
4.4 Der Behandlungsvertrag kann auch die Lieferung von Tierarzneimitteln und/oder die Verabreichung von Tierarzneimitteln umfassen, soweit gesetzlich zulässig und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Artikel 4.5 unten, durch den Kunden selbst, unabhängig davon, ob
Allgemeine Geschäftsbedingungen KNMvD, Version 2018, Seite 3 von 8
im Auftrag Dritter, einschließlich der Verwaltung im Auftrag staatlicher Behörden. Sollte dies der Fall sein, gelten ergänzend die Bestimmungen des Art. 8.8.
4.5 Die bloße Tatsache, dass die Tierarztpraxis am Verkauf, der Lieferung und/oder der Verabreichung von Tierarzneimitteln beteiligt ist und/oder diesbezüglich Hilfe leistet, entbindet den Kunden und/oder Dritte nicht von der Haftung, die dem Kunden und/oder die betreffenden Dritten im Hinblick auf den Patienten. Verpflichtungen, die sich aus Gesetzen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Verabreichung und Abgabe von Tierarzneimitteln ergeben, einschließlich administrativer Verpflichtungen.
Artikel 5: Vorübergehende Beendigung des Vertrags
5.1 Der Behandlungsvertrag wird vorzeitig beendet durch:
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wobei die Tierarztpraxis den Kunden gegebenenfalls über die möglichen Folgen dieser vorzeitigen Kündigung für den Patienten informiert und, falls die Kündigung gegen den Rat des Tierarztes und/oder der Tierarztpraxis erfolgt, darüber informiert werden, dass dies auf Risiko des Auftraggebers erfolgt und den Auftraggeber gegebenenfalls hierzu eine schriftliche Stellungnahme einholen. Der Kunde ist verpflichtet, hierbei umfassend mitzuwirken.
der Tod des Patienten.
eine einseitige Entscheidung der Tierarztpraxis, wenn die Tierarztpraxis der Auffassung ist, dass ihr eine Fortsetzung der tierärztlichen Behandlung nicht zugemutet werden kann, weil keine vernünftige Aussicht (mehr) besteht, ein beabsichtigtes und/oder gewünschtes Ergebnis zu erzielen.
eine einseitige Entscheidung der Tierarztpraxis, wenn das Vertrauen zwischen der Tierarztpraxis und dem Kunden ernsthaft beschädigt wurde.
5.2 Wird der Behandlungsvertrag auf einseitigen Wunsch der Tierarztpraxis vorzeitig beendet, wird die Tierarztpraxis den Auftraggeber hierüber zuvor informieren und ihm die Beweggründe darlegen, es sei denn, dies ist nicht oder nicht rechtzeitig möglich.
5.3 Wird ein Vertrag vorzeitig beendet, werden dem Auftraggeber die entstandenen Kosten und die vereinbarte Vergütung anteilig zu den bereits erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt, es sei denn, es handelt sich um eine unteilbare Leistung nach Feststellung der Tierarztpraxis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KNMvD, Version 2018, Seite 4 von 8
Artikel 6: Preise, Gebühren und Zahlung
6.1 Die abzurechnenden Tarife und Gebühren werden von der Tierarztpraxis nach eigenen Tarifen je nach Zeitaufwand und Umständen festgelegt. Die berechnete Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.
6.2 Die Bezahlung der Rechnung der Tierarztpraxis kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, unmittelbar nach dem Eingriff in bar erfolgen.
6.3 Die Tierarztpraxis ist berechtigt, in angemessenen Fällen vor Ausführung ihrer Tätigkeit vom Auftraggeber eine Anzahlung zu verlangen und mit der Tätigkeit erst nach Eingang des Betrages bei der Tierarztpraxis zu beginnen, es sei denn, dass die Tierarztpraxis hierzu gesetzlich berechtigt ist und /oder Verhaltens-/Disziplinarvorschriften erfordern eine sofortige Behandlung des vorgestellten Patienten.
6.4 Bei unbarer Zahlung gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, wobei ggf. Bearbeitungsgebühren erhoben werden.
6.5 Sind mehrere Rechnungen offen, so wird bei nicht vollständiger Zahlung jeweils die älteste Rechnung beglichen.
6.6 Bei Zahlungsverzug gerät der Schuldner durch Ablauf der Zahlungsfrist sofort und automatisch in Verzug und schuldet der Schuldner die gesetzlichen Zinsen auf den Hauptbetrag bzw. den Rest der offenen Forderung.
6.7 Der Schuldner ist nicht berechtigt, eine (Zahlungs-)Verpflichtung gegenüber der Tierarztpraxis auszusetzen, noch ist der Schuldner berechtigt, aus welchem Grund auch immer eine Aufrechnung in Bezug auf Beträge vorzunehmen, die von der Tierarztpraxis in Rechnung gestellt wurden und/oder werden. Tierarztpraxis. gebracht.
6.8 Befindet sich der Schuldner im Zahlungsverzug und wird ein Inkasso eingeleitet, ist der Schuldner verpflichtet, neben dem geschuldeten Betrag und den darauf aufgelaufenen Zinsen sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Inkassokosten zu bezahlen.
6.9 Holt der Kunde den Patienten nach Abschluss der tierärztlichen Behandlung nicht oder nicht rechtzeitig bei der Tierarztpraxis ab, ist die Tierarztpraxis berechtigt, dem Kunden sämtliche damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
6.10 Zahlungen des Schuldners werden zunächst zur Begleichung der fälligen Kosten, dann zur Begleichung der aufgelaufenen Zinsen und erst dann zur Begleichung der ältesten offenen Rechnung verwendet.
Artikel 7: Beschwerden
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Tierarztpraxis zu erbringenden Leistungen und/oder zu liefernden Waren, darunter auch Arzneimittel, unverzüglich auf sofort erkennbare Mängel und/oder Unvollkommenheiten zu untersuchen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KNMvD, Version 2018, Seite 5 von 8
7.2 Wenn die Tierarztpraxis die vom KNMvD festgelegte KNMvD-Beschwerdeordnung anwendet, kann der Kunde davon Gebrauch machen. Wenn auf der Website der Tierarztpraxis nicht angegeben ist, dass sie die Beschwerdeordnung des KNMvD anwendet, dann gilt die Beschwerdeordnung grundsätzlich nicht. Auf erste Anfrage des Kunden wird die Tierarztpraxis mitteilen, ob sie die Beschwerdeordnung des KNMvD anwendet oder anwenden möchte.
7.3 Unbeschadet der Bestimmungen der geltenden Beschwerdeordnung des KNMvD muss der Auftraggeber Beschwerden über die erbrachten Leistungen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten oder nach Feststellung der Mängel und/oder Unvollkommenheiten bei der Tierarztpraxis einreichen (vorzugsweise über die Tierarztpraxis). dem Auftraggeber bekannt geworden sind. schriftlich zu melden). Bei Überschreitung dieser 30-tägigen Frist erlöschen jegliche Ansprüche gegenüber der Tierarztpraxis wegen etwaiger Mängel und/oder Unvollkommenheiten.
7.4 Hält die Tierarztpraxis die Beschwerde über die erbrachte Leistung für berechtigt, hat sie jederzeit das Recht:
a. sofern dies noch möglich ist, diese Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß zu erbringen oder;
B. den vom Kunden geschuldeten Betrag gutzuschreiben;
dies liegt im Ermessen der Tierarztpraxis.
Artikel 8: Haftung
Allgemeines
8.1 Sollte die Tierarztpraxis und/oder der Tierarzt gegenüber dem Auftraggeber in irgendeiner Weise haftbar sein, ist diese Haftung stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der Haftpflichtversicherung der Tierarztpraxis oder des Tierarztes ausgezahlt wird.
8.2 Die Haftung für indirekte Schäden ist jederzeit ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden durch (Geschäfts-)Stagnation und dergleichen.
8.3 Die Vertragserfüllung erfolgt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers. Dritte können aus diesem Vertrag und seiner Durchführung keinerlei Rechte herleiten.
8.4 Außer in den in diesem Artikel genannten Fällen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
8.5 Der Auftraggeber stellt die Tierarztpraxis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich direkt oder indirekt aus der Durchführung des Vertrages ergeben können.
Außergewöhnliche Bestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen KNMvD, Version 2018, Seite 6 von 8
8.6 Wird im Rahmen des Behandlungsvertrages eine tierärztliche Untersuchung durchgeführt, so gelten, soweit sie von den Bestimmungen in den vorhergehenden Absätzen dieses Artikels abweichen, folgende Bestimmungen:
8.6.1 Der untersuchende Tierarzt und/oder die Tierarztpraxis haften nicht für Schäden – insbesondere auch nicht für finanzielle Schäden und Folgeschäden – die durch die Durchführung der Untersuchung oder durch Ungenauigkeiten und Unvollständigkeiten bei der Erstellung des Untersuchungsberichts entstehen, es sei denn, es wurde festgestellt wird, dass dieser Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des untersuchenden Tierarztes zurückzuführen ist.
8.6.2 Hinsichtlich der in 8.6.1 genannten Haftung steht ausschließlich dem Auftraggeber – in den dort genannten Rahmen – ein Anspruch gegen den untersuchenden Tierarzt und/oder die Tierarztpraxis zu; Aus dem Untersuchungsbericht kann von niemand anderem als dem Auftraggeber ein Anspruch auf Vergütung hergeleitet werden.
8.6.3 Die Haftung der Tierarztpraxis und des Tierarztes ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der Haftpflichtversicherung des Tierarztes und/oder der Tierarztpraxis ausgezahlt wird.
8.6.4 Wenn der Kunde und/oder Dritte der Meinung sind, dass der Gesundheitszustand des Patienten zum Zeitpunkt der vorliegenden Untersuchung nicht mit den Angaben im Untersuchungsbericht übereinstimmt, müssen sie den Tierarzt und/oder den Kunden darüber informieren. dies, unter Androhung des Verlusts jeglicher Klagerechte gegen den Tierarzt und/oder den Kunden. Die Tierarztpraxis muss dies der anderen Partei innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich mitteilen (z. B. im Kaufvertrag) und die andere Partei haftbar machen auf Schadensersatz und gleichzeitige Übermittlung einer Kopie dieses Gutachtens an den untersuchenden Tierarzt und die Tierarztpraxis.
8.6.5 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Inspektion und/oder der Erstellung des Inspektionsberichts unterliegen ausschließlich niederländischem Recht und sind ausschließlich die niederländischen Gerichte für die Beilegung solcher Streitigkeiten zuständig.
8.6.6 Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer des Tieres, garantiert er, dass der Eigentümer der tierärztlichen Untersuchung zugestimmt hat und dass die Artikel 8.6.1 bis 8.6.5 auch gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht werden können. .
8.6.7 Die Ziffern 8.6.1 bis 8.6.6 gelten auch dann, wenn der Auftraggeber den Untersuchungsbericht nicht unterzeichnet.
8.7 Beziehen sich die vom Auftraggeber bei der Tierarztpraxis in Auftrag gegebenen Leistungen auf die Ein- oder Ausfuhr von Tieren, insbesondere auf die Ausstellung von (Gesundheits-)Zertifikaten, ist die Haftung der Tierarztpraxis ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Tierarztpraxis in diesem Zusammenhang von Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KNMvD, Version 2018, Seite 7 von 8
8.8 Der in Artikel 8.7 genannte Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit, was in jedem Fall auch dann der Fall ist, wenn die Tierarztpraxis und/oder der Tierarzt vorsätzlich an illegalen Geschäften mitwirkt.
8.8 Unbeschadet der Bestimmungen in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels schließt die Tierarztpraxis jegliche Haftung aus, es sei denn, es liegt Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Tierarztes und/oder der Tierarztpraxis vor:
für Schäden, die durch die Verabreichung von Tierarzneimitteln durch den Auftraggeber selbst entstehen und/oder;
für Schäden, die aus der Verabreichung von Tierarzneimitteln im Auftrag Dritter, einschließlich der Verabreichung im Auftrag von Regierungsbehörden, entstehen und/oder;
für Verletzungen und/oder Schäden, die durch die Verabreichung dieser Mittel verursacht werden, sowie für etwaige Nebenwirkungen davon und/oder;
für Fahrlässigkeit bei der Erfüllung der geltenden Verwaltungspflichten und damit verbundene Beweisprobleme.
8.9 Der Abschluss eines Vertrages und/oder die Durchführung tierärztlicher Behandlungen und/oder die Lieferung und/oder Verabreichung von Medikamenten in diesem Zusammenhang und/oder die Erbringung tierärztlicher Beratung und Dienstleistungen berührt nicht die Risikohaftung des Auftraggebers und/oder die Die Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die Inanspruchnahme tierärztlicher Geräte oder Dienstleistungen entstehen, bzw. für Schäden gegenüber Dritten, die durch das Tier im Sinne von Art. verursacht werden. 6:179 BW.
Artikel 9: Eigentum und Daten
9.1 Die Tierarztpraxis behält sich jederzeit das Eigentum an Kopien, Dokumenten und anderen Informationsträgern wie beispielsweise Röntgenaufnahmen im Zusammenhang mit dem Patienten und der Durchführung des Vertrags vor.
9.2 Die Tierarztpraxis bewahrt diese Unterlagen 5 Jahre lang auf. Auf Anfrage kann der Kunde gegen eine Gebühr in Höhe des Selbstkostenpreises Kopien dieser Informationen (Datenträger) und/oder anderer Dokumente erhalten.
9.3 Zur Durchführung des Vertrags verwendet die Tierarztpraxis die (personenbezogenen) Daten, die der Kunde der Tierarztpraxis zur Verfügung stellt. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet die Tierarztpraxis die geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich Datenschutz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen KNMvD, Version 2018, Seite 8 von 8
Artikel 10: Besondere Bestimmungen
Stallbetreten/Arbeitsort
10.1 Wenn die Behandlung des Patienten dies erfordert, hat die Tierarztpraxis das Recht, jeder Person, gegebenenfalls auch dem Kunden, den Zugang zu den Stallungen oder einem anderen Ort, an dem die Behandlung stattfindet, zu verweigern und/oder andere Auflagen zu erteilen. er für die Behandlung notwendig erachtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies einzuhalten.
Forschung
10.2 Die Tierarztpraxis hat das Recht, den Patienten (Teile davon) oder vom Patienten stammende Substanzen für statistische und/oder wissenschaftliche Forschung zu verwenden oder in einer Veröffentlichung zu verarbeiten, sofern der Auftraggeber nicht ausdrückliche und unüberwindbare Einwände dagegen erhoben hat. Die Tierarztpraxis wird den Auftraggeber, soweit erforderlich und möglich, vorab über ihre Absicht informieren, die vorgenannten Daten für Forschungszwecke zu verwenden.
Artikel 11: Geltendes Recht und Streitbeilegung
11.1 Der Vertrag und alle daraus möglicherweise entstehenden Vereinbarungen zwischen der Tierarztpraxis und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
11.2 Für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Gericht im Bezirk zuständig, in dem sich die Tierarztpraxis befindet, unbeschadet der Befugnis der Tierarztpraxis, einen Streitfall gemäß dem Gesetz dem zuständigen Gericht vorzulegen.